“Triple-D-Rating” (schlechteste Note) für die AfD in Nordrhein-Westfalen?

15. Juni 2020 0 Von Henry Stutzen

Rating-Agenturen bewerten Wertpapiere nach Buchstaben: von AAA (Triple A), der besten Note, bis hin zu DDD (Triple-D), also absolutes Schrott-Niveau.

Wollte man die interne politische Arbeit der AfD in NRW unter “Führung” des Oberst a.D. Rüdiger Lucassen entsprechend bewerten, so bliebe oft nur die “unterste Schublade” übrig. Ironie des Schicksals: die 3 “D” stehen auch für die AfD-Kreisverbände Duisburg, Düsseldorf und Dortmund.

An der AfD Duisburg unter Leitung von Andreas Laasch, der nach Berichten des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” Anfang der 1990er Jahre in einer Fahrgemeinschaft der mittlerweile verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) zu einer rechtsextremen Maikundgebung gewesen sein soll, ist offenbar die Neugestaltung vieler Wahlkreise zur Kommunalwahl am 13. September 2020 vollkommen vorbei gegangen. So kam es, dass die Duisburger AfD-ler ihre Kandidaten für die alte Struktur wählten und damit komplett falsch besetzten.

Das alles geschah unter der Versammlungsleitung des in der AfD als “Satzungspabst” bekannten Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi. Gerade als “Pabst” in Verbindung mit seinem provokanten Unfehlbarkeitsgehabe, (die katholischen Päbste unterlagen über Jahrhunderte einem wirklichen Unfehlbarkeitsdogma) ist ein solcher Fehltritt besonders peinlich.

Vor fast 2 Jahren ließ Jacobi ebenfalls im AfD-Kreisverband Duisburg die Delegierten zu früh wählen. Aufgrund der Satzung dürfen diese maximal einen Monat vor Ablauf ihrer Amtszeit neu gewählt werden. Ein “Satzungspabst”, der sich nicht an die eigenen Satzungen hält. Das ist allerdings nur ein harmloses Beispiel. Was in den AfD-Satzungen nicht passt, wird von MdB Jacobi passend gemacht. Jüngstes, prominentes Beispiel ist die Änderung der Bundessatzung durch Jacobi und seinen Komplizen am 01. Dezember 2019, wodurch überhaupt erst der “Rausschmiß” von Andreas Kalbitz erfolgen konnte.

Um den Wahnsinn perfekt zu machen: Jacobi klagt mit Genehmigung des AfD-Landesvorstandes gegen die eigene Partei in Berlin. Und zwar wegen der Aufnahme von Neumitgliedern. Anders als auf dem Bundesparteitag in Augsburg am 01. Juli 2018 beschlossen und vom Senat (also aller 3 Kammern) des parteiinternen Bundesschiedsgerichs bestätigt, ist der mit einem gewissen autistischen Habitus behaftete Jacobi der Ansicht, er allein habe recht und alle 9 Volljuristen des Bundesschiedsgerichts würden irren.

Offenbar ist Jacobi gefangen in seinem eigenen “Irrenhaus”. Wenn man berücksichtigt, dass er nach Aufnahme seines Jurastudiums ca. 15 Jahre benötigte, um eine Zulassung als Anwalt zu bekommen, so spricht das doch Bände.

(fehlbarer “Satzungspabst”)

In Düsseldorf fand bereits an Maria-Lichtmeß, Anfang Februar, die Kandidatenaufstellung statt. Der bis dato AfD-Kreisvorsitzende Knut Wesselmann und noch ein paar seiner Weggefährten landeten allerdings sehr überraschend auf hinteren Listenplätzen. Der Einzug in die Lokalparlamente wurde damit für diese “Truppe” nahezu unerreichbar. Versammlungsleiter dort war MdB Jochen Haug aus Köln, welcher zusammen mit dem “Satzungspabst” Jacobi ein Wahlkreisbüro im seit der General-Kiesling-Affäre von 1983/84 berüchtigten Kölner Homosexuellen-Dreieck unterhält.

Jochen Haug verzögerte die Erstellung des Protokolls, das beim Wahlleiter eingereicht werden muß, über Monate. Ergebnis: man wählte erneut, damit das Ergebnis wie gewünscht passt. Die Februar-Ereignisse im Thüringer Landtag mit der FDP und Björn Höcke sowie Angela Merkel (“…das muß rückgängig gemacht werden…”) lassen grüßen. Erstaunlich war bei der unnötigen Zweitwahl im Rheinland: diese fand nicht auf dem Stadtgebiet von Düsseldorf statt, so wie es das Kommunalwahlgesetz vorschreibt, sondern im weiter weg gelegenen Hilden. Man darf gespannt sein, ob der Wahlleiter dies überhaupt anerkennt. Am Ende könnte es sein, dass die AfD-Düsseldorf trotz ordnungsgemäßer, jedoch nicht eingereichter erster Kandidatenliste vom 02.02.2020, am Ende mit leeren Händen, also ohne jegliche Genehmigung zur Teilnahme an der Kommunalwahl, da steht.

(rechts: Knut Wesselmann, weil er auf der 1. gültigen Liste nach hinten durchgereicht wurde, trat er als Vorsitzender der AfD Düsseldorf zurück)

Anmerkung am Rande: eben jener Knut Wesselmann taucht in einem Radiobericht des Deutschlandfunks auf, im Zusammenhang der Tumulte im Düsseldorfer Rheinbad in Sommer 2019. Von seinem Amt, geschweige denn seiner Zugehörigkeit zur AfD ist in dem Bericht jedoch keinerlei Rede:

https://www.deutschlandfunk.de/nach-freibad-tumulten-in-duesseldorf-diskussion-um-werte.1769.de.html?dram:article_id=457054

Die Wahlversammlung in Dortmund muss wiederholt werden, weil unter der Leitung des AfD-NRW-Landesvorstandsmitglieds und sogenannten Hooligan-Anwaltes Knuth Meyer-Soltau ein Kandidat zugleich auch an der Auszählung der Wahlzettel teilgenommen hat (Gefahr der Wahlfälschung). Zudem wurde eine schriftlich eingereichte Kandidatur komplett gar nicht berücksichtigt.

(links: Knuth Meyer-Soltau bei einer Wahlversammlung in Herne eine Woche zuvor, wo es zu Handgreiflichkeiten unter AfD-Mitgliedern kam)

Der Dreiklang des Dilletantismus bei der AfD in Nordrhein-Westfalen (NRW) lautet demnach: Duisburg, Düsseldorf, Dortmund.

Die nächsten Kandidaten könnten der Rhein-Erft-Kreis und Köln (die volle Wahrheit berichtete) sein.

Damit hätten die “feindlichen” Städte Köln und Düsseldorf neben dem Karneval zumindest hinsichtlich der AfD noch eine weitere Gemeinsamkeit.