Ist der Kölner Festsaal Gürzenich nun die “Neue Reichskanzlei” der AfD?

8. Juni 2020 0 Von Henry Stutzen
Die neue Reichskanzlei: einer der Eingänge in der Voßstrasse mit dem Doppelposten. Foto 1939

Die Aufstellung der Kölner AfD-Kandidaten zur Kommunalwahl im Früh-Herbst 2020 fand am 07. Juni statt. Dort geschahen unfassbar böse Dinge.

Nein, nicht etwa die gewaltbereiten Demonstranten der Antifa vor den Eingangstüren, sondern Kölner AfD-Funktionäre agierten gegen die eigenen Mitglieder von der Parteibasis sowie “normale” Bürger, die sich zur Kommunal-Wahl stellen wollten.

Da müssen sich die “einfachen” Mitglieder und Nichtmitglieder, welche durchaus für die AfD bei der Kommunalwahl kandidieren dürfen, schon unter Risiko für Leib und Leben durch die Pulks des linksextremistischen “schwarzen Blocks” kämpfen, um dann am 2. Sperrriegel hängen zu bleiben, der da Christer Cremer heißt. Er ist der Sprecher der AfD Köln und offenbar nur er und seine Vorstandskollegen entscheiden nach Gutsherren-art, wer in die heiligen Hallen des Gürzenich rein darf und für wen es nach Hundemanier lautet: “Wir müssen draußen bleiben”.

Dabei ist die Kandidatenkür für Kommunalwahlen zwingend eine öffentliche Veranstaltung, weil eben jeder Wahlberechtigte – und nicht nur AfD-Mitglieder – kandidieren dürfen. Die Kölner FDP hat es am 23. Mai in eben jenem Gürzenich erfolgreich vor gemacht. Die Kölner AfD bleibt jedoch lieber unter sich. Ist das überhaupt noch eine Partei oder eher eine Geheim-Gesellschaft? Heimlich, heimlich versuchte man nämlich sein eigenes, zutiefst undemokratisches Ding zu drehen.

Bereits die erste Gegen-Kandidatin zu Cremers Kandidatur zum Oberbürgermeister von Köln (!), brachte offenbar seine eigenen Planungen so durcheinander, dass er sie erst gar nicht herein ließ. So kann man sich natürlich auch unliebsamer Konkurrenz entledigen.

Der 3. Gegenkandidat aus dem Volk (aber kein AfD-Mitglied) wurde erst nach ziemlichem Hin und Her überhaupt ins Gebäude gelassen und sodann nach kurzer Zeit aus dem Versammlungssaal wieder heraus komple-mentiert mit dem Versprechen, zur Vorstellung für seine Kandidatur dann herein gerufen zu werden. Durch mehrere Fürsprecher des Kandidaten war mindestens dem MdB Sven Tritschler und seinem Assistenten Luca Leitersdorff, als auch dem Sprecher Cremer und besonders den Kölner AfD-Juristen MdL Beckamp, MdB Haug und MdB Jacobi (der sogenannte Satzungspabst) vollkommen klar, dass draußen vor den Saaltüren ein Kandidat wartet. Dieser wurde auch vorher namentlich genannt mit der Ergänzung, dass die Schreibweise des Kandidaten doch sicher klar sei (im Unterschied zum schwierigen Namen der 2. Kandidatin). Als der Kandidat dann eigentlich an der Reihe war, hieß es vom Versammlungsleiter MdB Espendiller sehr überraschend und absolut nicht nachvollziehbar, dass der im Foyer wartende Kandidat gar nicht aus der Versammlung heraus vorgeschlagen worden sei. Dabei können sich Kandidaten auch selbst vorschlagen. Durch die ganze Vorgehens- und Verhaltensweise dürfte jedoch deutlich klar geworden sein, dass da ein Kandidat ist. Allein die Angst Cremers, dass dieser ihm die Show stehlen könnte war wohl so groß, dass man diesen schmutzigen Taschenspieler-Trick anwendete. Aller Protest nutzte nichts – vielleicht noch nicht, denn durch dieses diktatorische Vorgehen hat das Ansehen der AfD sicher einen großen Schaden genommen. Die AfD dürfte der Demokratie selbst damit einen gewaltigen Bärendienst “geleistet” haben.

Im Vorfeld der Wahlaufstellung geschah allerdings noch ein kapitaler Bruch von eigenen Partei-Regeln und des Parteiengesetzes. Offenbar bewußte und gezielte Brüche der Gewaltenteilung, Boshaftigkeiten und Böswilligkeiten, die es durchaus mit dem Weg der Natonalsozialisten bis hin zu Hitlers Einzug in die Reichskanzlei aufnehmen können. Die Handlungen sehr vieler AfD-Juristen innerhalb und außerhalb ihrer Kanzleien sind an Gemeinheit, fehlender Solidarität, mangelnder Anständigkeit, Charakterlosigkeit, Macht- und Geldgier etc. kaum zu überbieten – viel schlimmer als die von der AfD geschmähten Altparteien.

Laut den AfD-Geschäftsordnungen haben die Mitglieder auf allen Versammlungen nämlich das unabdingbare Recht, Anträge zu stellen, welche dann vor Parteitagen und Wahlversammlungen verschickt werden. Das allerdings hat die Kölner AfD nach Rücksprache mit ihren Juristen – oder sollte man eher sagen “Winkeladvokaten”? – nicht getan. Damit jedoch wurde der zwingend vorgeschriebene politische Willensbildungsprozeß weitgehend ausgehebelt.

Offenbar haben die eingereichten Anträge so gewaltig ins Schwarze getroffen, dass man sich die Blöße der eigenen Unzulänglichkeiten, ja der eigenen Dilletanz und Unfähigkeit nicht geben wollte.

Anträge nicht zu diskutieren kommt jedoch einer Wahl- Beeinflussung, Manipulation, ja annähernd einem Wahlbetrug gleich.

Die Teilnahme der AfD Köln an der Kommunalwahl könnte also ziemlich in Gefahr geraten. Dann wäre die AfD Köln eine wirkliche Lachnummer. Damit würde sich dann der Kreis zum Veranstaltungsort ihres Kandidaten-Parteitages schließen, dem Gürzenich, wo viele lustige Kölner Karnevals-veranstaltungen statt finden.

Cologne, Germany – February 16, 2019: historical Guerzenich in the old town of Cologne with modern glass elevator. Today the historical building is a ceremonial hall