Um Leben und Tod

13. April 2020 0 Von DieVolleWahrheit

Der Staatsrechtler Uwe Volkmann sieht das Grundrecht auf Leben nicht als das Wichtigste in der Gesellschaft. „Das höchste Gut ist die MenschenwĂŒrde, die der Verfassungsgeber bewusst an den Anfang des Grundgesetzes gestellt hat und die allen anderen Rechten vorgeht“, sagte Volkmann am Freitag, den 10. April 2020 dem Deutschlandfunk.

Volkmann empfiehlt allen einen Blick ins Grundgesetz. Wenn man die ersten Artikel durchgeht, dann sieht man „was weg ist“. Der Staat habe und nehme sich das Recht, ĂŒber das Leben seiner BĂŒrger zu verfĂŒgen, beispielsweise bei Soldaten, die in EinsĂ€tze geschickt wĂŒrden.

Das Einzige, was laut der deutschen Verfassung unantastbar sei, sei die MenschenwĂŒrde. Das sehe man auch immer wieder bei der Diskussion um Organspenden. Die AusgangsbeschrĂ€nkungen und die damit verbundenen EinschrĂ€nkungen der Grundrechte hĂ€tten auch Auswirkungen auf unser kĂŒnftiges Zusammenleben.

Bewegungsfreiheit, freie AusĂŒbung von Berufen, politische Versammlungen. All das sei aktuell nicht möglich, sagte Volkmann. Sollte dieser Zustand lĂ€nger anhalten, könne das Prinzip der freiheitlichen Gesellschaft insgesamt infrage gestellt werden. (dts/sua)

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/staatsrechtler-recht-auf-leben-ist-nicht-das-hoechste-gut-sondern-die-menschenwuerde-a3210792.html?mc_cid=a3b03cf45f&mc_eid=435b381262