Bundesbehörden dürfen AfD nicht mehr rechtsextrem nennen

19. Februar 2020 0 Von DieVolleWahrheit

Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der die Unterlassungserklärung erwirkt hatte, kommentiert die Konsequenzen aus der Unterlassungserklärung wie folgt: „Vertraglicher Unterlassungsschuldner ist die Bundesrepublik Deutschland. Weder die Kanzlerin, noch ihre Minister oder die Bundesbehörden dürfen die AfD als rechtsextrem benennen, egal ob in Stellenanzeigen oder anderswo.“ https://www.merkur.de/politik/bundesbehoerden-duerfen-afd-nicht-mehr-rechtsextrem-nennen-zr-8488975.html