Stark überhöhte Gehälter und Ausgaben im ÖRR

14. Januar 2020 0 Von DieVolleWahrheit

So, 12. Januar 2020

Armin Laschet ist in seiner bisherigen Karriere kaum angeeckt. Seit Neujahr ficht der Landesvater einen Strauß mit seinem Landessender, dem WDR, aus. Als er eine grundlegende Reform des ÖRR ins Gespräch bringt, hakt es bei Georg Restle und weiteren Kollegen aus.

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imago images / Ralph Sondermann

Es ist fast so, als ob die Neujahrsglocken von Big Ben dieses Jahr – zumindest ganz, ganz leise – auch in Deutschland zu hören waren. Wenigstens ein CDU-Politiker und Ministerpräsident scheint gelauscht und ein wenig verstanden zu haben, was die Stunde schlägt. Armin Laschet ist bekanntlich ein Meister des populären, dabei souverän abgewogenen Wortes. Das immerhin muss man dem gemütlichen Landesvater zugestehen. Damit ist er bis jetzt auch gut gefahren und kaum angeeckt. Doch nun droht dem verschmitzten Aachener Ungemach. In einem »Spiegel«-Interview hat er sich zur Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), zu Redakteursgehältern und Pensionen äußert.

»Jüngste Gutachten im Zuge der Beitragsdebatte bescheinigen ihnen überdurchschnittliche Gehälter. Alles ist staatlich garantiert, egal ob es einer schaut oder nicht: Der Sender sendet.« und weiter: »Die Summen, die da gezahlt werden, sind absurd. Auch die Honorare für die Moderation von Samstagabendshows erscheinen teilweise zu hoch.«

Das konnte eines seiner Landeskinder, der Moderator und Redaktionsleiter des WDR-Flaggschiffs »Monitor« Georg Restle, so nicht stehen lassen und legte nahe, dass Laschet ganz offenbar »Nachhilfe« in Staatsbürgerkunde benötigt:

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Insbesondere schmerzte den WDR-Mann, dass »ein Ministerpräsident (!) die finanzielle Sicherheit von Redakteuren einzuschränken« versuche und damit eine »Schwächung des ÖRR« betreibe. Nun ja, das Hemd ist Restle natürlich näher als die Hose. Wenn ein Bürger und Politiker dieses Landes über die Pensionsgarantien öffentlich subventionierter Redakteure spricht, ist es mit der Gemütlichkeit offenbar vorbei.

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Laschet: »Wer gegen das Schüren eines Generationenkonflikts eintritt, ist nicht rechts«

Laschets Kritik am ÖRR hatte allerdings noch vor dem Jahreswechsel begonnen. Zudem begrüßte er die Entschuldigung des WDR-Intendanten Tom Buhrow für das »Omagate«-Video und bestärkte diesen darin, statt ihn dafür zu kritisieren wie die Mitarbeiter des WDR. Von den »Spiegel«-Redakteuren dazu befragt, stellte Laschet nun nochmals klar: »Wer gegen das Schüren eines Generationenkonflikts eintritt, ist nicht rechts.« Es könne nicht sein, dass man »in Deutschland alles kritisieren« dürfe, »vom Papst abwärts – nur nicht die Beiträge des Westdeutschen Rundfunks«. Der Ministerpräsident sprach von einer »Instrumentalisierung des Kinderchors« für eine Redakteursidee.

Nun machte sich Laschet in seinem »Spiegel«-Interview einige weitreichende Gedanken zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

1.   Die gesamte Medienlandschaft stehe unter wirtschaftlichem Druck, Lokalredaktionen würden reihenweise geschlossen. »Die einzigen, die da eine privilegierte Stellung haben, sind die Redakteure im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.« Neue Gutachten, die im Zuge der Beitragsdebatte entstanden seien, bescheinigen den ÖRR-Mitarbeitern demnach überdurchschnittliche Gehälter. Auch die gezahlten Pensionen seien »zu großzügig«.

2.   Ändern müsse sich daher etwas an den grundlegenden Strukturen der Rundfunkanstalten.

3.   Auch die Ausgaben für Sportlizenzen und Samstagabendshows – zumal für die Gehälter der Moderatoren – erscheinen Laschet teilweise »absurd« hoch.

4.   Das Grundproblem des Rundfunksystems sieht er in der Abwesenheit jedes unternehmerischen Risikos: »Alles ist staatlich garantiert, egal, ob es einer schaut oder nicht: Der Sender sendet.«

Erschreckend ist, wie stumpf-monolithisch die sich an den Restle-Tweet anschließende Debatte bei Twitter sofort wird – natürlich erneut unter Beteiligung der Profiteure des bestehenden Systems. So meint ein Crossmedia-Reporter für WDR und DLF, Laschet sei »jetzt offenbar auf Stimmenfang im AfD-Lager gegangen«. Ein ebenso plumper wie in seiner inflationären Verwendung stumpf gewordener Versuch, legitime und jede noch so sachliche Kritik abzubügeln: natürlich könne man kritisieren, na klar. Dann ist man halt AfD, macht sich gemein etc. etc. etc. Kritik von den Jungen Liberalen? Wird mit gleichen Methoden in diese Schublade wegzudrücken versucht.

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Die Demokratie liegt im Sterben, die wahren Demokraten im Wachkoma!

Von PP-Redaktion 12. Januar 2020

Wie schon in den letzten „Goldenen Zwanzigern“ sehen es auch diesmal nur wenige. Und von denen hat kaum jemand Interesse, die Entwicklung zu umzukehren. Die einen um ihres Machterhalts willen, die anderen ihres Willens zur Erlangung dieser Macht wegen… Ein Gastbeitrag von Michael van Laack

Tja, so geht das manchmal: Eigentlich wollte ich nur dieses kurze Intro zu Prof. Dr. Werner J. Patzelts Gastbeitrag „Deutsche Stimmungen: Alle gegen eine“ für die Verlinkung auf der FB-Seite des Blogs einstellen… Aber dann konnte ich einfach nicht mehr aufhören zu schreiben. Herausgekommen ist keine weltbewegend neue Erkenntnis, sondern eine Zusammenschau, ein Appell, Hoffnungen und Befürchtungen. Für den einen mag das ein kurzer Artikel sein aus der Rubrik „Gut, dass wir mal darüber geredet haben, aber gemusst hätte es nicht!“, für andere vielleicht ein „Augenöffner“. Wie auch immer. Hier nun die Fortsetzung des Intros:

Geschichte wiederholt sich nicht; aber die Strategie derer, die sie weben

…Wie damals wird von der Bevölkerung kein Widerstand zu erwarten sein. Denn bei der deutlichen Mehrheit der Bürger ist die Obrigkeitshörigkeit heute genauso stark verankert wie damals. Lediglich die Ursache hat sich verändert. Während damals die Demokratie noch jung war, den Preußen der exilierte Kaiser und den Katholiken der Papst und beiden Gruppen „Ehre“ und „Treue“ immer noch viel galten, ist man heute hörig jenen, die Wohlstand für alle versprechen und für breite Schichten auch liefern.

Jenen, denen es in kleinen Schritten gelungen ist, die Hoheit über die Kinderbetten zu erlangen, indem sie die Keimzelle der Gesellschaft knackten, die Erwerbstätigkeit zum höchsten Lebenzweck und -wert erhoben, den Konsum und die Inanspruchnahme von immer mehr Dienstleistungen als Ersatz für eigene Kreativität und Engagement anboten, ja regelrecht aufdrängten.

‚Brot und Spiele – Wer braucht da noch Demokratie?

Erst als dieser „Wert“ in den Köpfen der Menschen sicher verankert war, konnte die Phase beginnen, in der man Abhängigkeiten schaffte: Von den Märkten, die „forderten“; vom Staat als „Vater“, der „unterstützte“; von der Kirche, die nur scheinbar die Entwicklungen beklagte, sich ihnen habe nie ernsthaft in den Weg stellte und mittlerweile eskortiert.

Je mehr sie von Demokratie reden, je engagierter sie sie verteidigen zu wollen vorgeben, um so rücksichtsloser bekämpfen sie alle, die jenes Konstrukt – das sie mühsam über mehrere Jahrzehnte in kleinen Schritten aufgebaut hatten und dass vor wenigen Jahren fast fertig schien – zu zerstören drohen!

Was wir sehen, ist kein einfacher Streit über den richtigen Weg, kein Kampf um mehr oder die richtige Demokratie, keine Schlacht des Lichtes gegen das Dunkel.

Was wir aktuell sehen ist das Dunkel, dass schon fast überall das Licht ausgemacht hat in den Köpfen der Menschen und nun fürchtet, jemand könne einen Schalter finden, der viele Lichter gleichzeitig wieder hell erstrahlen lässt!

Die Familie – der Feind jeder politischen Religion

Was sie am meisten fürchten, ist die Familie als Verband, als kleinste Einheit eines geschlossenen Systems, eine „verschworenen Gemeinschaft“. Deshalb bekämpfen jene Parteien, die zwar verschiedenen Namen tragen, aber das gleiche Ziel vor Augen haben, seit Jahrzehnten die Familie.

·        Sie stärken nicht Frauenrechte um der Frauen willen;

·        sie haben das Scheidungsrecht nicht vereinfacht, weil es ihnen um einen ggf. in der Beziehung leidende Partner einer Ehe ging;

·        sie erfanden das „soziale Geschlecht“ nicht aus Langeweile oder pseudoreligiösen Gefühlen;

·        sie forderten keine bessere Versorgung arbeitender Eltern aus Fürsorgepflicht;

·        sie machten die Ganztagsschule nicht um der besseren Bildung der Kinder willen zum Standard;

·        sie führten die „Ehe für Alle“ nicht der Homosexuellen zuliebe ein;

·        Abtreibungen dulden sie in Form der „sozialen Indikation“ nicht um der freien Entscheidung der Bauchbesitzerin wegen…

Zusammenhalt in einer Gemeinschaft – der Feind jeder Diktatur

Ihr Ziel ist eine Bevölkerung, in der die emotionale Einzelbindung des Individuums auf ein Minimum reduziert ist bei gleichzeitig materieller Abhängigkeit einer vom Staat zumindest indirekt gelenkten Wirtschaft. Jeder soll sich selbst der Nächste werden.

Dass sich dies nicht von jetzt auf gleich erreichen lässt, dass solche Entwicklungen langsam wachsen müssen, gefördert u.a. durch die geschilderten Maßnahmen, liegt auf der Hand.

Sie aber waren siegesgewiss, die Bürger Europas (besser der EU) und Nordamerikas waren faktisch schon in ihrem „Besitz“. Es war nur noch ein kleiner Schritt zum Zentralstaat Europa, über den man dann in vielleicht einer weiteren Dekade die Früchte hätte ernten können.

Der Supergau für die Feinde der Völker

Doch dann geschah, was in keiner Formel ihrer Planspiele Berücksichtigung gefunden hatte. Eine Verkettung „unglücklicher Umstände“ ließ bei manch Konservativem den Willen und die Kraft neu wachsen, sich dieser Entwicklung entgegen zu stemmen. Die Flüchtlingskrise war nur ein Dominostein. Zuvor hatten wir bereits Papst Benedikt XVI., der konservative Katholiken ermutigte, auch politisch andere Akzente zu setzen. Diese Signale strahlten über die römisch-katholische Kirche hinaus in konservative Kreise verschiedener europäischer Gemeinwesen.

Benedikts Sturz und die Installation eines Neomarxisten auf dem Stuhl Petri erzielte nicht den gewünschten „Zurück zu unserer Vernunft“-Effekt, sondern eine Gegenbewegung.

Die Arroganz und der Machthunger Obamas und Merkels wurde von mehr und mehr Bürgern in der EU wahrgenommen (Atomkraft, Banken- und Eurorettung, Migration, Bewertung des Islams usw.); dann Trump, der Brexit, Chaos in Italien und Spanien, Ungarn, Polen…

Die Erbauer von Huxleys schöner neuen Welt fürchten um den Einsturz des fast fertigen Hauses Europa auf dem Grundstück der „One World“. Aber noch sind sie sehr stark und schlagen in diesen Jahren so unbarmherzig mit ihrer stärksten Waffe: den Medien. Deshalb fahren sie Null- und Niedrigzins-Politik, deshalb drängen manche auf rasche Abschaffung des Bargelds. Ihnen läuft die Zeit davon. Sie müssen die Abhängigkeit so schnell als möglich vertiefen.

Haben wir eine Chance, gewaltfrei erfolgreich Widerstand zu leisten, das System zu kippen?

Ja, aber nur, wenn Geschlossenheit gelingt: Die bürgerliche Mitte Deutschlands und Europas muss ihr Lagerdenken aufgeben, muss gewissermaßen die Grenzen öffnen: Atheisten, Katholiken, Protestanten, Juden! Getrennt marschieren und vereint schlagen.

Wo der Feind steht, wissen wir! Sein Ziel kennen wir auch. Er will herrschen als Gott. Er nennt sich nicht so, aber diese Machtfülle ist sein Endziel.

Bleiben wir weiterhin zersplittert, finden wir weiterhin keine Anführer, die mit Charisma und massiver verbaler Wucht Massen überzeugen können von der Richtigkeit des freiheitlichen (liberalen) und bewahrenden (konservativen) Denkens, wird eine neue Phase der Diktatur in Europa-West nicht zu verhindern sein.

Dann kann man nur noch der Aufforderung des Zauberers Gandalf im Sturz von der Brücke in Khazad-dûm folgen: „Flieht, ihr Narren!“ Ich füge hinzu: Hoffentlich ist Euch dazu dann die Möglichkeit gegeben! Noch einmal, was ich neulich in eine Rede schrieb:

Communio und das Schwert des Wortes, gezogen aus der Scheide der Wahrheit

„Es fehlt nicht an Menschen, die sich wecken lassen würden, auch fehlt es uns nicht an Weckrufern. Uns fehlt es an Communio (an Gemeinschaftssinn), an Entschlossenheit, an einer einheitlichen Strategie, an der Bereitschaft, einer Sache zu dienen, ohne sich zu unterwerfen!

Und es fehlt uns oft an Ehrlichkeit! Denn wir dienen der Sache nicht, wenn wir sie von Lügnern eskortieren lassen. Mit unseren eigenen Waffen gilt es in die ideologische Schlacht um die Freiheit zu gehen. Lassen wir dem Feind die seinen. Verwenden wir das Schwert des Wortes nur dann, wenn wir es aus der Scheide der Wahrheit gezogen haben!“

GEOLITICO

Verschont uns mit Eurer falschen Moral!

Veröffentlicht am 6. September 2019 von Herbert Ludwig in Gesellschaft und Kultur // 30 Kommentare

Hass und Streit / Quelle: Pixabay, lizenezfreie Bilder, open library: https://pixabay.com/de/illustrations/paar-mann-frau-auseinandersetzung-707505/

Hass und Streit / Quelle: Pixabay, lizenezfreie Bilder, open library: https://pixabay.com/de/illustrations/paar-mann-frau-auseinandersetzung-707505/

Sind Hass-Kommentare strafbar? Gefühle und Meinungen zu kriminalisieren, bedeutet seelischen Terror, durch den die Meinungsfreiheit de facto beseitigt wird.

Die Politiker der herrschenden Parteien blasen allseits zum Kampf gegen Hass und Hetze. Dieses negative moralische Verhalten wird kriminalisiert und in die Nähe der Strafbarkeit gerückt, wobei bewusst die Grenzen zu konkreten strafbaren Handlungen im Nebel gehalten werden, um Angst zu erzeugen und die Menschen zum Schweigen zu bringen. Moralisierung tritt an die Stelle des Rechts. Nicht nur strafbare Handlungen, sondern vor allem ein bestimmtes moralisches Verhalten, Gesinnungen und letztlich politische Einstellungen werden verfolgt – Kennzeichen des Totalitarismus.

Wie immer werden die Politiker von den Mainstreammedien kräftig unterstützt. So verbreiteten sie z.B. unisono am 6.6.2019 einen dpa-Text mit der Meldung: „Polizei geht mit Großeinsatz gegen Hass im Internet vor“. „Bild“ verfasste die Überschrift „Bundesweite Razzia gegen Internet-Hetzer“ und fügte hinzu: „Den Tätern drohen bis zu 5 Jahre Haft“.

Dann heißt es z.B. in der Berliner Morgenpost:

„Mit einer großangelegten Aktion in 13 Bundesländern ist die Polizei gegen mutmaßliche Verfasser von Hasskommentaren im Internet vorgegangen. In 38 Fällen seien dabei Wohnungen durchsucht und Verdächtige vernommen worden, teilte das Bundeskriminalamt in Wiesbaden mit.“[1]

Es ist also zunächst nur von Hasskommentaren (Hate Speech) die Rede. Und es wird suggeriert, wer Hass verbreite, dem komme die Polizei ins Haus, und es drohten ihm hohe Gefängnisstrafen. Erst im zweiten Absatz steht:

„Den Betroffenen werde unter anderem vorgeworfen, im Internet zu Straftaten aufgerufen und antisemitische Beleidigungen verbreitet zu haben. Für solche Taten drohten bis zu fünf Jahre Haft. … In mehreren Fällen wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.“

«Wenn die Polizei vor der Tür steht»

Also jetzt geht es konkret um Straftaten, aber „unter anderem“, also doch auch um Hass? Es bleibt bewusst in der Schwebe. Doch viele Zeitungen brachten ein dpa-Bild mit „Postings aus sozialen Netzwerken bei einer Aktion gegen Hass im Internet in Berlin“. Und welche Postings sind da überwiegend zu sehen: „Refugees not welcome!!!“ „Gute Heimreise!!!“, „Kein Einwanderungsland!!! Grenzen dicht! Sofort!!!“, „Schluss mit Überfremdung.“
Das sind Meinungsäußerungen, politische Haltungen, aus denen noch nicht einmal zwingend Hass herausgelesen werden kann. Sie sind nicht strafbar, ebenso wenig wie der Hass. Das Gegenteil aber soll in der ganzen Aufmachung suggeriert werden.

Staatliche Behörden machen es ebenso. Seit 2018 gehört z.B. zu den Aufgaben der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln u.a. auch die „Bekämpfung von Hasspostings im Internet (..). Gemeinsam mit der Polizei, der Landesanstalt für Medien und Medienunternehmen hat sie 2017 das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ initiiert, um gemeinsam Standards für die Erstattung von Strafanzeigen wegen Hasspostings zu entwickeln.“[2]

Es wird nicht unterschieden, dass „Hasspostings“ an sich nicht strafbar sind, sondern nur solche, die auch strafbare Handlungen beinhalten.

Die „Süddeutsche Zeitung“ brachte am 5. Juli 2019 ein Interview mit dem Staatsanwalt Christoph Hebbecker von der genannten ZAC mit der Überschrift: „Hetze in sozialen Netzwerken: ´Die Beschuldigten sind extrem erstaunt, wenn die Polizei vor der Tür steht`“.[3] Eingangs steht ebenfalls das oben schon besprochene dpa-Bild mit den Postings der Berliner Aktion gegen Hass im Internet.

Zunächst ist aber von „strafbaren“ Posts die Rede wie Volksverhetzung, Aufruf zur Begehung von Straftaten oder Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen, zu denen er eingestehen muss, dass seit Februar 2018 nur 385 Anzeigen eingegangen seien, die zu 185 Ermittlungsverfahren führten.

Doch bald kommt man zum Eigentlichen. „Hauptziel der Strafverfolgung im Netz ist doch ohnehin nicht, jeden zu kriegen, sondern vor Hasspostings abzuschrecken“, legt die SZ vor, und der Staatsanwalt stimmt zu: „Ja, diese sogenannte generalpräventive Wirkung ist uns sehr wichtig. Wenn es uns gelingt, den Eindruck zu vermitteln, dass Strafverfolgung bei Hetze im Netz ein realistisches Szenario ist, dann wird das abschreckende Wirkung haben. So weit sind wir noch nicht, aber dahin müssen wir kommen. Wer hetzt, muss Angst haben, dass er Besuch von der Polizei bekommt.“

„Strafverfolgung bei Hetze im Netz“sagt er, nicht Strafverfolgung, wenn sie mit Straftaten verbunden ist; er betont nicht, wer Straftaten begeht, sondern wer hetzt, muss Angst haben. Die Leute sollen unsicher sein, was strafbar ist. Am besten, sie glauben, Hass und Hetze als solche seien strafbar, damit sie Angst haben, ihre abweichenden Meinungen zu sagen. – Schleichende totalitäre Gedankenkontrolle.

Keine Strafe ohne Gesetz

Im moralischen Handeln ist der Mensch frei. Es beeinflussen ihn zwar religiöse Gebote und sittliche Normen der Gesellschaft, aber er muss sich nicht daran halten; er kann auch ganz frei nach seiner eigenen moralischen Einsicht handeln.

Das Recht gehört seinem Wesen nach auch zur Moral. Denn ein Recht, das nicht moralisch wäre, wäre ungerecht. Der Unterschied besteht darin, dass der Teil des moralischen Handelns, der sich besonders gravierend auf das soziale Zusammenleben auswirkt, dieses positiv konstituiert oder  negativ zerstörend eingreift, aus dem Bereich des freien Handelns herausgehoben und als Recht allgemein verbindlich gemacht wird.

Im Strafrecht haben wir es mit besonders unmoralischem Handeln zu tun, das verboten wird, weil es verletzend oder zerstörend in einen anderen Menschen oder die Gesamtgesellschaft hineinwirkt. Nach gewachsenem europäischem Standard werden aber nicht die (un)moralischen Gefühle, Gedanken und Einstellungen, also die Gesinnung, sondern nur aus ihnen hervorgehende Handlungen bestraft.

So schreibt Dr. Roman Trips-Hebert in einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu „Hass und Hetze im Strafrecht“ sehr treffend:

„Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit, was oft schlagwortartig dahingehend benannt wird, das geltende Strafrecht sei kein „Gesinnungsstrafrecht“. Gedanken, Überzeugungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein. … Hass an sich mag also etwa aus moralischen Gründen abgelehnt werden, ist jedoch nicht strafbar. Auch die Qualifikation einer Äußerung als „Hetze“ besagt noch nichts über deren strafrechtliche Relevanz. Erforderlich für eine Strafbarkeit ist vielmehr gemäß dem Grundsatz nullum crimen sine lege (keine Strafe ohne Gesetz, Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz sowie §1 StGB), dass sämtliche Tatbestands- und Strafbarkeitsvoraussetzungen eines bestimmten Delikts in Bezug auf Handlung und Täter vorliegen.“[4]

Nur Handlungen sind auch eindeutig feststellbar und nachweisbar. Hass und Hetze dagegen sind begrifflich nicht klar abzugrenzen und können allen möglichen Meinungen und Auffassungen, die eindeutig vom Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt sind, untergeschoben werden – was auch vielfältig geschieht, wie wir oben mit den angeblichen „Hasspostings“: „Schluss mit Überfremdung!“ oder „Grenzen dicht!“ gesehen haben. Hier tritt Hass noch nicht einmal in der sprachlichen Formulierung auf, sondern wird einfach als dahinter stehend vorausgesetzt.

Gefühle und Meinungen zu kriminalisieren, bedeutet seelischen Terror, durch den die Meinungsfreiheit, die elementare Grundlage der Demokratie, de facto beseitigt wird. Dies ist stets Bestandteil aller totalitären Systeme und macht sich heute wieder in einer erschreckenden Weise bei vielen angeblichen Demokraten als totalitäre Gesinnung breit. Dahinter liegt der eigentliche gesellschaftlich gefährliche Hass auf den Anderen verborgen, der eine unerwünschte politische Auffassung hat.

Liebe und Hass sind Grundbestandteile der menschlichen Seele, und aus ihren elementaren Erscheinungsformen Sympathie und Antipathie sind letztlich alle Gefühle mit nur jeweils unterschiedlichen Anteilen gebildet. Es ist schon von daher ein außerordentlicher Unsinn, hier kriminalisierend einzugreifen. Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Gefühle, die sein seelisches Wesen ausmachen. „ … der gute alte Hass gehört zum humanen Standardgefühlsrepertoire, er ist praktisch ein Menschenrecht, der Mensch darf hassen, er muss bisweilen hassen, Nazis zum Beispiel oder Grüne, Trump oder Merkel, Pinochet oder Pinocchio, was macht das für einen Unterschied?“[5]

Wünschenswerte Änderungen im Gefühlshaushalt der Menschen können und dürfen nur im Bildungssystem und im sonstigen kulturellen Leben, in Wissenschaft, Kunst und Religion angestrebt, nicht aber durch Strafen des Staates erreicht werden. Daher schreibt Dr. Trips-Hebert vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages am Schluss mit Recht:

„Während das Strafrecht als schärfste Sanktionsmöglichkeit des Staates mithin dazu dienen kann, als ultima ratio (letztes Mittel) bestimmte Erscheinungsformen von Hetze als Symptom von Hass zu bekämpfen, erscheint es als grundlegendes Mittel gegen Hass und seine Ursachen kaum geeignet.“

Hass und Hetze im Strafgesetzbuch

Es gibt viele Straftaten, die aus Hass geschehen, wie Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung oder Mord. Es wird aber nicht der Hass bestraft, von dem auch im Straftatbestand nicht die Rede ist, sondern die jeweilige Tat. Eine Ausnahme bildet der Straftatbestand der „Volksverhetzung“ des § 130 StGB. Volksverhetzung besteht danach darin, dass jemand „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1.  gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.“

Es kann an dieser Stelle nicht darum gehen, ob es sinnvoll und glücklich ist, hier Hass und Hetze zum Straftatbestand gemacht zu haben, und ob er nicht doch auch dazu missbraucht werden kann, die freie Meinungsäußerung zu beschneiden.

Erkennbar ist jedoch der Versuch, den Hass an eine Tat zu binden, die besonders negativ in das gesellschaftliche Leben eingreift: Sie muss geeignet sein, den gesellschaftlichen Frieden zu stören. Der Hass muss auch eine besonders aggressive Schärfe haben, die leicht in gesellschaftliche Gewalt übergehen kann. Er wird daher durch die höchstrichterliche Rechtsprechung definiert als „eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil“ (vgl. Bundesgerichtshof, NJW 1994, S. 1421).

Die Grenze festzustellen, ab welcher Schwelle ein solches Aufstacheln zum Hass vorliegt, ist natürlich schwierig und kann nur im konkreten Einzelfall geschehen. So wurde ein Aufstacheln zum Hass vom Oberlandesgericht Frankfurt in der Verbreitung einer Schrift gesehen, die sich „gegen alle Asylbewerber in der Bundesrepublik“ richtet und diese „pauschal als Schmarotzer, Betrüger und Straftäter“ darstellt, „die sich über die dummen Deutschen lustig machen“ (NJW 1995, S.143). Denn „die Verunglimpfung der Asylbewerber“ solle hier dazu dienen, „in der Bevölkerung vorhandene Vorbehalte und Ängste gegenüber den bei uns lebenden Migranten in Fremdenfeindlichkeit und Fremdenhass zu verwandeln“.[6]

Das Verwaltungsgericht Regensburg zog eine deutliche Grenze, indem es in einem anderen Fall entschied, die Forderung nach sofortiger Ausweisung „krimineller Ausländer“ und „Asylbetrüger“ stelle als solche noch kein Aufstacheln zum Rassenhass dar (NJW 1994, S. 2040). Denn hier war ja auch keine Pauschalierung erfolgt.

Dr. Trips-Hebert weist in dem Zusammenhang auch auf eine starke Begrenzung im rechtswissenschaftlichen Schrifttum hin, wo betont werde, „dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen.“

Wir sehen auch hier, wie prinzipiell im Strafrecht zwischen Hass, der für sich nicht strafbar ist, und daraus hervorgehenden Taten unterschieden wird.

Totalitäre Gesinnungen

Man wundert sich, dass solche Hinweise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages die Abgeordneten der Altparteien, für die er doch auch arbeitet, offensichtlich nicht erreichen oder beeinflussen und davon abhalten können, zusammen mit Behörden und Medien eine solche öffentliche Kampagne durchzuführen, in der ständig die Strafbarkeit von Hass und Hetze suggeriert wird.

Es bleibt mir nur die Erklärung, dass es ein weiteres Mittel ist, die Kritiker und Gegner der eigenen Politik gezielt zum Schweigen zu bringen, also das Grundrecht der Meinungsfreiheit immer mehr auszuhebeln. Die Menschen sollen in ihrer Meinung auf die gewünschte Linie gebracht und an der kurzen Leine gehalten werden. Diese die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes unterminierende totalitäre Gesinnung breitet sich immer mehr aus.

Die Methode der persönlichen Diffamierung des politischen Gegners, die damit das Eingehen auf die Sachargumente vermeidet, ist bereits an anderer Stelle beispielhaft beschrieben worden: „Die wahren neuen Faschisten.“ 

Anmerkungen

[1] Berliner Morgenpost, „Polizei geht mit Großeinsatz gegen Hass im Internet vor

[2] justiz.nrw.de 

[3] SZ, „Die Beschuldigten sind extrem erstaunt, wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht“

[4] bundestag.de 5.12.2016

[5] https://www.michael-klonovsky.de/acta-diurna

[6] Zitiert nach Anm. 4

DÜNNHÄUTIGE REAKTIONEN

Hohe Ausgaben im ÖRR: Nach Kritik von Armin Laschet liegen die Nerven blank

VON MATTHIAS NIKOLAIDIS

Doch handelt es sich eben nicht um eine »rechte« Debatte, vielmehr um ein Thema, das inzwischen vielen Bürgern in der einen oder anderen Weise auf den Nägeln brennt. So sprang am Samstag auch Thomas Hacker, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Laschet bei: »Eine konstruktive Reformdebatte ist jetzt nötiger denn je. Wir müssen über Rundfunkauftrag, Strukturen und Kosten sprechen. Ziel muss ein moderner und bezahlbarer öffentlich-rechtlicher Rundfunk sein.«

»Kinder und Tiere niemals auf die Bühne«

Schon im Oktober hatte er eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bundestag vorgestellt – freilich mit mehr Prüfaufträgen als konkreten Änderungsansinnen.

Das ist nur zum Teil der Oppositionsmalaise zuzuschreiben. Etwas mehr Profil kann man sich auch bei einer nicht regierenden FDP durchaus vorstellen. Immerhin glaubt Hacker an die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag »dauerhaft und deutlich« zu senken und die »permanente Beitragerhöhung durch die Indexierung« vermieden werden.

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat unterdessen noch einmal über das »Umweltsau«-Lied und die Positionierung Laschets dazu debattiert. Der gelernte Theaterregisseur und Grünen-Abgeordnete Oliver Keymis gab dazu den Merksatz zum besten: »Kinder und Tiere niemals auf die Bühne.« Ob man sich daran halten möchte oder nicht, die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bleibt ein weites Feld – und ein Thema, zu dem sich alle Bürger äußern dürfen. Zu hoffen ist nur, dass auch Laschet mehr will als seinem Landessender zu zeigen, wo der Hammer hängt.