Deutschland “erklärt” Gold den “Krieg”.
Im Vorfeld des Jahreswechsels im Dezember tauchte deutschlandweit ein bemerkenswertes Bild auf – lange Warteschlangen, die bis nach draußen vor die Geschäfte und Ausstellungsräume der Edelmetall- und Goldhändler reichen.
Waren es saisonale Geschenkkäufe der deutschen Bürger für ihre Lieben? Oder vielleicht doch der Ausbruch einer Panik als Reaktion auf negative Zinssätze in Europas größter Volkswirtschaft?
Es stellte sich als Panik heraus, doch aus einem ganz anderen Grund. Die langen Schlangen wurden von der Erkenntnis ausgelöst, dass ab 1. Januar 2020 ein neues Gesetz in Kraft tritt, das die Schwelle für anonyme Käufe von Edelmetallen von der bestehenden Grenze von 10.000 Euro auf die viel niedrigere Grenze von 2.000 Euro senkt, alles unter dem Deckmantel der Geldwäscheprävention.
Deutschland geht über die EU-Richtlinien hinaus
Um zu verstehen, warum dies wirklich Teil eines Krieges gegen Gold der deutschen Regierung ist, müssen wir den Hintergrund für dieses Gesetz verstehen. Die Europäische Union (EU), deren Mitglied Deutschland ist, gibt regelmäßig rechtliche Richtlinien zu allen möglichen Themen heraus.
Diese Richtlinien – obwohl sie sich im nationalen Recht der Mitgliedsstaaten widerspiegeln müssen – schreiben nicht vor, wie sie im nationalen Recht dargestellt werden sollen. So haben Mitgliedsstaaten einen Spielraum, wie sie die Richtlinien in ihre nationalen Gesetze implementieren. Ein solcher Richtlinienbestand sind die EU-Geldwäscherichtlinien, die laut EU das Finanzsystem davor schützen sollen, für Geldwäsche und Terrorfinanzierung benutzt zu werden.
Mitte November 2019 erließ der Deutsche Bundestag ein Bundesgesetz, das eine Änderung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie implementierte. Diese Änderung, bekannt als die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie, wurde von der EU 2018 eingeführt. Daraufhin hatten die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 10. Januar 2020 Zeit, diese Änderungen durch die nationale Gesetzgebung in ihrem nationalem Recht widerzuspiegeln. Am 29. November passierte das Gesetz den Bundesrat und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Doch bei dieser Gelegenheit ging die Bundesregierung mit ihrem Gesetz viel weiter als die Anforderungen der neuesten EU-Geldwäscherichtlinie. Besonders was Edelmetalltransaktionen angeht, senkte das neue im November verabschiedete deutsche Gesetz die Schwelle für Edelmetallkäufe ohne Identitätsprüfung (anonyme Transaktionen) von 10.000 Euro auf 2.000 Euro je Transaktion.
In Deutschland sind anonyme Transaktionen wie diese als “Tafelgeschäfte” bekannt.
Allgemein können sich Tafelgeschäfte auf jegliche Schaltertransaktionen für ein Investment oder ein Wertpapier beziehen, das ein Kunde in physischer Form erhalten kann. Dies könnten auch Inhaberschutzverschreibungen oder Wertpapiere mit Dividendenkupons sowie physische Edelmetallbarren und -münzen sein. Bei diesen Transaktionen, die wörtlich über die “Tafel” oder den Schalter geführt werden, brauchen Kunden kein Konto, um die Transaktion durchzuführen und die Identität des Kunden bleibt anonym. Im Falle von Gold zum Beispiel zahlt der Kunde bar und der Händler oder die Bank händigt ihm Goldbarren oder -münzen aus.
Doch obwohl die EU-Richtlinie von 2018 Edelmetalle gar nicht erwähnte, hielt es die Deutsche Bundesregierung nicht davon ab, die Anonymitätsschwelle für Edelmetalltransaktionen in der 2019er Version ihres Gesetzes dramatisch zu senken; ein Gesetz von dem sie behauptet, es würde die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie widerspiegeln.
Krieg gegen Gold – Krieg gegen die Wahrheit
Die
Antwort auf Frage 6b liest sich unglaublich und torpediert wirklich
jede Behauptung, dass die deutsche Regierung Edelmetalltransaktionen
wegen Geldwäsche ins Visier nehmen brauche.
Frage 6 b): In wie vielen Melde- bzw. Straffällen gab es einen Bezug zu Edelmetallen?
Antwort:
Von 59.845 verzeichneten Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hatten im Jahr 2017 64 einen
Bezug zu Edelmetallen.
Im Jahr 2018 hatten von insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen an die FIU 175 einen Bezug zu Edelmetallen.
Im
jüngsten Zweijahresabschnitt hatten von 137.097 Verdachtsmeldungen an
die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nur 239 Fälle
einen Bezug zu Edelmetallen. Das sind lediglich 0,17%. Doch Moment, es
wird noch lächerlicher. Von diesen 239 Fällen, die der FIU gemeldet
wurden und einen Bezug zu Edelmetallen haben, drehten sich lediglich vier um Beträge unter der bereits gültigen Schwelle von 10.000 Euro. Nur vier Fälle.
Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler äußert sich dazu:
“Wenn
lediglich wegen vier konkreten Fällen die Regierung die Schwelle für
Tafelgeschäfte absenkt, dann zeigt das die ganze Absurdität der
Verschärfung.”
Frage 6 c):
Wie häufig und in welchem Umfang wurde nach Kenntnissen der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren das Tafelgeschäft für
Geldwäsche benutzt?
Antwort:
Über die Häufigkeit der Nutzung sogenannter „Tafelgeschäfte“ zum Zwecke
der Geldwäsche liegen keine statistischen Daten vor.
Frage 7:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, „dass insbesondere im
Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der
gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10.000 Euro
stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall
identifizierungsfrei eingekauft werden kann“?
Antwort:
Die Herabsetzung des Schwellenbetrages stützt sich auf Erkenntnisse der
Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung, bei der Aufsichtsbehörden
der Länder ebenso wie Polizeien und Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse eingebracht haben.
Danach
ist im Bereich Edelmetallhandel ein starker Bargeldverkehr unterhalb
des nach bisheriger Rechtslage geltenden Schwellenbetrages von 10.000
Euro zu beobachten. Zugleich ist im Bereich des Edelmetallhandels von
einem erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen.
Edelmetalle
bieten als Produkt – vergleichbar Bargeld – eine hohe Anonymität und
eignen sich zur Anlage großer Vermögenswerte bei überdurchschnittlicher
Wertstabilität, einfacher Verbringungsmöglichkeit und globaler
Akzeptanz.
Frage 8: Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung aus der niedrigeren Obergrenze für Tafelgeschäfte?
Wie
hoch veranschlagt die Bundesregierung z. B. den Umfang der
Geldwäschegeschäfte, die durch die neue Obergrenze verhindert werden
würden?
Antwort:
[…] Die Regelung ist insbesondere erforderlich, um mögliche
Umgehungsgeschäfte und die künstliche Aufsplittung von Transaktionen
(„Smurfing“) zu unterbinden.
Der
Handel mit Gold ist aufgrund seiner beliebigen Stückelung von
Transaktionen ohne Wertverlust und die hohe Akzeptanz als
Zahlungsmittelersatz besonders anfällig für Geldwäsche.
Mit
der Herabsetzung wird ein Schwellenbetrag gewählt, bei dem davon
auszugehen ist, dass für Scheideanstalten und Händler eine künstliche
Verkleinerung des Abgabegewichts [des Metalls ] mit dem Ziel des
Unterschreitens der Schwelle wirtschaftlich unattraktiv erscheint
[wirtschaftlich unattraktiv als kleinere Barren und Münzen]
.
Frage 11: Welche Obergrenze für Tafelgesetze ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der vierten EU-Geldwäscherichtlinie mindestens vorgesehen?
Frage 11 a): Wieso geht die Bundesregierung über die in der vierten EU-Geldwäscherichtlinie mindestens vorgesehene Obergrenze von 10.000 Euro hinaus?
Antwort: Die Bundesregierung schlägt mit dem am 31. Juli 2019 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes […] die Herabsetzung des Schwellenwertes […]
[als]
eine risikoorientierte Erweiterung der Sorgfaltspflichten von Edelmetallhändlern [vor]. Die Herabsetzung des Schwellenbetrages stützt sich auf Erkenntnisse der Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung. Diese rein nationalen Erkenntnisse bieten keine Grundlage für eine EU-weite Regelung.
Frage 12: Wie bewertet die Bundesregierung die letzte Änderung des Geldwäschegesetzes vom 26. Juni 2017, bei der die Obergrenze von anonymen Edelmetallgeschäften von 14.999,99 Euro auf 9.999,99 Euro gesenkt wurde?
Frage 12 a): Wie hat sich die letzte Änderung auf das Tafelgeschäft in Deutschland ausgewirkt?
Frage 12 b): In welchem Umfang konnten Geldwäschegeschäfte via Edelmetall dadurch nach Schätzungen der Bundesregierung verhindert werden?
Antwort: Die geldwäscherechtliche Aufsicht über den Handel mit Edelmetallen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine aufsichtsrechtlichen Erkenntnisse zu den Fragen a. und b. zur Entwicklung des Tafelgeschäfts und die Verhinderung von Geldwäschefällen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Es
ist ebenfalls wichtig anzumerken, dass die bestehende Schwelle von
10.000 Euro für anonyme Edelmetalltransaktionen in Deutschland
(Tafelgeschäfte) erst seit 2017 bestand. Davor lag die Meldeschwelle bei
15.000 Euro. Diese Herabsetzung der Schwelle von 15.000 Euro auf 10.000
Euro wurde ebenfalls in der deutschen Gesetzgebung durchgepeitscht, was vermeintlich die EU-Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von 2015 (alias die vierte EU-Geldwäscherichtlinie) widerspiegeln sollte.
Doch auch in diesem Fall besagte die EU-Richtlinie von 2015 nichts über Edelmetalle, während die deutsche Gesetzgebung eine
Liste “hochwertiger Güter” definierte, unter anderem “Edelmetalle wie
Gold, Silber und Platin”, “Edelsteine” und “Schmuck und Uhren”, und
erachtete, dass:
“Sämtliche
[…] Güterhändler, die Barzahlungen von 10.000 Euro und mehr tätigen
oder entgegennehmen (bisher 15.000), werden die Pflichten der Vierten
Geldwäscherichtlinie erfüllen müssen.”
Wenn es ernst wird, müssen Sie lügen
Spulen wir wieder zum Gesetz von 2019 vor und aus heiterem Himmel besagt es:
“Die
Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse haben ergeben, dass
insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp
unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von
10 000 Euro stattfindet […]. Die im Gesetzentwurf avisierte Schwelle
von 2 000 Euro zielt darauf ab, diesen Umgehungshandel zu unterbinden
bzw. signifikant zu beschränken.”
Und auch:
“Im
Bereich Edelmetallhandel ist ein starker Bargeldverkehr unterhalb des
nach bisheriger Rechtslage geltenden Schwellenbetrages von 10 000 Euro
zu beobachten. Zugleich ist im Bereich des Edelmetallhandels von einem
erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen. Die Regelung ist erforderlich, um
mögliche Umgehungsgeschäfte und Smurfing zu unterbinden.”
Nun
könnten Sie sich fragen: Wer hat diesen starken Bargeldverkehr
beobachtet? Gewiss nicht die Edelmetallbranche. Raphael Scherer,
Geschäftsführer von Degussa Edelmetalle, weist in einem Interview gegenüber der Börse Online im Dezember darauf hin, dass
“Goldhändler
auch jetzt schon Verdachtsfälle zur Geldwäsche melden müssen. “Wir
lehnen auch Kunden ab, die glauben, sie können mehrmals für 9999 Euro
bei uns einkaufen, um die Grenze zu umgehen”, so Scherer. Solche Fälle
gebe es, “aber das sind Einzelfälle”.
Der Mangel an
konkreten Beweisen für die Senkung der Transaktionsschwelle durch die
Bundesregierung ging auch nicht an den deutschen Bundestagsabgeordneten
vorbei. Einige von ihnen fragten die Regierung nach Details. Die
folgenden Fragen sind von Frank Schäffler, Christian Dürr und Dr.
Florian Toncar von der FDP. Die Antworten der Regierung sind gelinde
gesagt schockierend:
Frage 1:
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wert der
Edelmetalle, welche in Deutschland von Privatpersonen gehalten werden?
Antwort: Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
Frage 2:
Wie hoch war in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung das jährliche Volumen des Handels mit Edelmetallen in
Deutschland (bitte nach den einzelnen Jahren und Edelmetallen
aufschlüsseln)?Wie viel entfällt davon auf Privatpersonen?
Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Frage 3:
Wie hoch war in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung das jährliche Volumen des Tafelgeschäfts mit
Edelmetallen in Deutschland (bitte nach den einzelnen Jahren
aufschlüsseln)?
Antwort:
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über den Handel mit Edelmetallen im
Nichtfinanzsektor liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der
Bundesregierung liegen daher zum jährlichen Volumen des Tafelgeschäfts
mit Edelmetallen in Deutschland keine Erkenntnisse vor.
Frage 3 a): Wie viele Personen haben in Deutschland in den letzten fünf Jahren über das anonyme Tafelgeschäft Edelmetalle gekauft?
Frage 3 b): Wie viele Einzeltransaktionen wurden in den letzten fünf Jahren im Tafelgeschäft getätigt?
Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Frage 3 c): Welchen Anteil am Tafelgeschäft haben der Handel mit Gold, Silber bzw. Platin?
Antwort:
Der genaue Anteil von Gold, Silber und Platin am Tafelgeschäft ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Die der Bundesregierung vorliegenden
Erkenntnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder im
Nichtfinanzsektor lassen darauf schließen, dass der weit überwiegende
Anteil den Handel mit Gold umfasst. Der Handel mit Silber und Platin ist
demgegenüber wesentlich geringer.
Frage 4: Wie viele Edelmetallhändler gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland?
Frage 4 a): Wie viele davon betreiben Tafelgeschäfte?
Antwort:
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über den Handel mit Edelmetallen im
Nichtfinanzsektor liegt in der Zuständigkeit der Länder. […] Der
Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor.
Frage 4 b):
Wie viele Edelmetallhändler waren nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren in Geldwäschegeschäfte bzw.
Terrorismusfinanzierung verwickelt?
Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
Krieg gegen Gold – Krieg gegen die Wahrheit
Die
Antwort auf Frage 6b liest sich unglaublich und torpediert wirklich
jede Behauptung, dass die deutsche Regierung Edelmetalltransaktionen
wegen Geldwäsche ins Visier nehmen brauche.
Frage 6 b): In wie vielen Melde- bzw. Straffällen gab es einen Bezug zu Edelmetallen?
Antwort:
Von 59.845 verzeichneten Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hatten im Jahr 2017 64 einen
Bezug zu Edelmetallen.
Im Jahr 2018 hatten von insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen an die FIU 175 einen Bezug zu Edelmetallen.
Im
jüngsten Zweijahresabschnitt hatten von 137.097 Verdachtsmeldungen an
die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nur 239 Fälle
einen Bezug zu Edelmetallen. Das sind lediglich 0,17%. Doch Moment, es
wird noch lächerlicher. Von diesen 239 Fällen, die der FIU gemeldet
wurden und einen Bezug zu Edelmetallen haben, drehten sich lediglich vier um Beträge unter der bereits gültigen Schwelle von 10.000 Euro. Nur vier Fälle.
Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler äußert sich dazu:
“Wenn
lediglich wegen vier konkreten Fällen die Regierung die Schwelle für
Tafelgeschäfte absenkt, dann zeigt das die ganze Absurdität der
Verschärfung.”
Frage 6 c):
Wie häufig und in welchem Umfang wurde nach Kenntnissen der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren das Tafelgeschäft für
Geldwäsche benutzt?
Antwort:
Über die Häufigkeit der Nutzung sogenannter „Tafelgeschäfte“ zum Zwecke
der Geldwäsche liegen keine statistischen Daten vor.
Frage 7:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, „dass insbesondere im
Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der
gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10.000 Euro
stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall
identifizierungsfrei eingekauft werden kann“?
Antwort:
Die Herabsetzung des Schwellenbetrages stützt sich auf Erkenntnisse der
Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung, bei der Aufsichtsbehörden
der Länder ebenso wie Polizeien und Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse eingebracht haben.
Danach
ist im Bereich Edelmetallhandel ein starker Bargeldverkehr unterhalb
des nach bisheriger Rechtslage geltenden Schwellenbetrages von 10.000
Euro zu beobachten. Zugleich ist im Bereich des Edelmetallhandels von
einem erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen.
Edelmetalle
bieten als Produkt – vergleichbar Bargeld – eine hohe Anonymität und
eignen sich zur Anlage großer Vermögenswerte bei überdurchschnittlicher
Wertstabilität, einfacher Verbringungsmöglichkeit und globaler
Akzeptanz.
Frage 8: Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung aus der niedrigeren Obergrenze für Tafelgeschäfte?
Wie
hoch veranschlagt die Bundesregierung z. B. den Umfang der
Geldwäschegeschäfte, die durch die neue Obergrenze verhindert werden
würden?
Antwort:
[…] Die Regelung ist insbesondere erforderlich, um mögliche
Umgehungsgeschäfte und die künstliche Aufsplittung von Transaktionen
(„Smurfing“) zu unterbinden.
Der
Handel mit Gold ist aufgrund seiner beliebigen Stückelung von
Transaktionen ohne Wertverlust und die hohe Akzeptanz als
Zahlungsmittelersatz besonders anfällig für Geldwäsche.
Mit
der Herabsetzung wird ein Schwellenbetrag gewählt, bei dem davon
auszugehen ist, dass für Scheideanstalten und Händler eine künstliche
Verkleinerung des Abgabegewichts [des Metalls ] mit dem Ziel des
Unterschreitens der Schwelle wirtschaftlich unattraktiv erscheint
[wirtschaftlich unattraktiv als kleinere Barren und Münzen]
.
Frage 11: Welche Obergrenze für Tafelgesetze ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der vierten EU-Geldwäscherichtlinie mindestens vorgesehen?
Frage 11 a): Wieso geht die Bundesregierung über die in der vierten EU-Geldwäscherichtlinie mindestens vorgesehene Obergrenze von 10.000 Euro hinaus?
Antwort: Die Bundesregierung schlägt mit dem am 31. Juli 2019 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes […] die Herabsetzung des Schwellenwertes […]
[als]
eine risikoorientierte Erweiterung der Sorgfaltspflichten von Edelmetallhändlern [vor]. Die Herabsetzung des Schwellenbetrages stützt sich auf Erkenntnisse der Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung. Diese rein nationalen Erkenntnisse bieten keine Grundlage für eine EU-weite Regelung.
Frage 12: Wie bewertet die Bundesregierung die letzte Änderung des Geldwäschegesetzes vom 26. Juni 2017, bei der die Obergrenze von anonymen Edelmetallgeschäften von 14.999,99 Euro auf 9.999,99 Euro gesenkt wurde?
Frage 12 a): Wie hat sich die letzte Änderung auf das Tafelgeschäft in Deutschland ausgewirkt?
Frage 12 b): In welchem Umfang konnten Geldwäschegeschäfte via Edelmetall dadurch nach Schätzungen der Bundesregierung verhindert werden?
Antwort: Die geldwäscherechtliche Aufsicht über den Handel mit Edelmetallen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine aufsichtsrechtlichen Erkenntnisse zu den Fragen a. und b. zur Entwicklung des Tafelgeschäfts und die Verhinderung von Geldwäschefällen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Also hat die deutsche Regierung in weniger als drei Jahren die Schwelle für anonyme Bargeschäfte im physischen Edelmetallhandel von 15.000 Euro auf 10.000 Euro und nun auf 2.000 Euro gesenkt. Das ist ein Rückgang um das 7,5-Fache. Doch woher kommt diese Ansicht? Gewiss nicht von Deutschlands Goldhändlern und auch nicht von jeglichen Studien der Bundesregierung. Doch sie hat nun die Grenze von 10.000 Euro auf 2.000 Euro auf Grundlage von vier möglicherweise verdächtigen Fällen der FIU, d. h. auf Grundlage keinerlei Beweise, gesenkt.
Der gesamte Schwindel der Bundesregierung für die Rechtfertigung der Herabsenkung der Edelmetallschwelle bezieht sich auf die “Nationale Risikoanalyse”. Allerdings ist diese Risikoanalyse nur eine Reihe von Unternehmensberatungsplattitüden bespickt mit fehlerhafter Logik. Das Einzige, was darin zu Gold steht, ist Folgendes:
“Anonymität: Dass Geldwäscher und Terrorfinanzierer anonym bleiben möchten, versteht sich von selbst. Die Analyse hat gezeigt, dass Kriminelle Bargeld gegenüber anderen Zahlungsmitteln bevorzugen, da es weniger Spuren hinterlässt.
Nicht nur bei Kriminellen ist Bargeld beliebt – auch bei unbescholtenen Bürgern. Münzen und Banknoten sind das in Deutschland meistverwendete Zahlungsmittel. Bargeld anzunehmen, bleibt aber riskant, da es auch aus Delikten stammen kann. […]
Weil Kriminelle ihre illegalen Transaktionen auch mit Gold und anderen Edelmetallen abwickeln können, geht von diesen bargeldähnlichen Vermögenswerten ebenfalls ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aus.”
Und mit dieser zweifelhaften Logik hat Deutschland einen weiteren Schritt auf den Verlust der Freiheit, die Gold bietet, zugetan.
Nächster Halt 1.000 Euro
Die gesenkte Schwelle von 2.000 Euro bedeutet nun, dass selbst der Kauf eines 50 Gramm schweren Goldbarrens über der Meldeschwelle ist; ganz abgesehen von 100 Gramm und 200 Gramm schweren Goldbarren, die bei den deutschen Goldkäufern sehr beliebt sind.
Letzten September wollte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dass die meldepflichtige Grenze für Edelmetalle auf 1.000 Euro, anstatt 2.000 Euro, gesenkt wird. Die Begründung:
“Zwar sei die Verringerung des Schwellenwertes von 10.000 auf 2.000 Euro ein Signal in die richtige Richtung, dürfte aber in der Praxis genauso unwirksam gegen Geldwäsche sein wie die bisherige Schwelle von 10.000 Euro, da die Barzahlung nach wie vor bei der üblichen Handelsgröße von einer Unze (über 1.000 Euro) beliebig in anonyme Rechnungen gestückelt werden könne.”
Unglaublicherweise wollen diese Etatisten die totale Kontrolle, bei der alle Goldtransaktionen ausgewiesen werden, einschließlich des Kaufs der beliebten 1-Unzen-Goldmünze:
“Die Absenkung des Schwellenwertes auf 1.000 Euro würde erreichen, dass die Aufstückelung der Barzahlung auf unterhalb des Schwellenwertes von 1.000 Euro liegende Goldmünzen wirtschaftlich uninteressant wäre, da dafür überproportionale Prägekosten anfallen würden.” (Damit sind höhere Aufschläge auf kleinere Münzen gemeint.)
Dieses Mal antwortete die Bundesregierung (die den Gesetzesentwurf eingebracht hat) dem Bundesrat, dass sie erst abwarten wolle und zu gegebener Zeit überprüfe, wie sich die Senkung des Schwellenbetrages von 10.000 Euro auf 2.000 Euro auswirken werde. Doch da der Bundesrat die Trommel für eine noch niedrigere Grenze von 1.000 Euro rührt, scheint es, als ob die Deutschen bald nicht einmal mehr eine Unze Gold kaufen werden können, ohne sich auszuweisen.
Fazit
Wie die nach Gold verrückte Bevölkerung Deutschlands so etwas zugelassen hat, ist unklar. Abgesehen von den Panikkäufen im Dezember im Vorfeld des neuen niedrigeren Schwellenbetrags, gab es anscheinend keine politischen Gegenreaktionen. Für Jahrtausende waren Gold und Silber eine echte Form von Geld und Ersparnissen sowie ein zuverlässiger Wertspeicher. Es steht im Gegensatz zu Fiatgeld, das immer wieder an Wert verliert, wie die Erfahrungen aus der Geschichte zeigen.
Mit diesem neuesten Angriff auf das Sparen in Gold und anderen Edelmetallen wurde die Desinformation der Bundesregierung nun offengelegt. Es gibt keine Beweise dafür, dass am Schalter getätigte Edelmetallkäufe in bar, irgendetwas mit Geldwäsche in Deutschland zu tun haben. Wenn die deutsche “Nationale Risikoanalyse” mögliche Geldwäsche in Europa aufdecken möchte, gibt es genug potenzielle Beweise im naheliegenden Umfeld, wie zum Beispiel beim Riesen Deutsche Bank oder dem Nachbarn Danske Bank. Ähnlich gab die Europäische Kommission in einer kürzlichen Studie an, dass “Beschränkungen für Barzahlungen […] die Terrorismusfinanzierung nicht spürbar eindämmen [würden]”.
Doch genau wie Regierungen und ihre Nachrichtendienste oft die größten Quellen der Terroristenfinanzierung sind und sie den erdichteten Krieg gegen den Terror als Vorwand benutzen um Bürgerrechte zu untergraben, implementieren Regierungen ständig neue Wege, den Bargeldgebrauch einzuschränken und in die Privatsphäre der Bürger einzudringen, wie dieses neueste Beispiel aus Deutschland belegt.
Nun ist das wahre Gesicht der deutschen Regierung in ihrem Krieg gegen Gold und gegen die Privatsphäre der Bürger für alle deutlich sichtbar. Edelmetallhändler in Deutschland werden nun Details über alle Transaktionen im Wert von mehr als 2.000 Euro für gesetzlich vorgeschriebene fünf Jahre aufbewahren. Außerdem müssen Händler den Zugang zu diesen Auszeichnungen auf Verlangen von Aufsichtsbehörden gewähren. Wie alle Etatisten wird die Obrigkeit, da die Daten ja nun aufgezeichnet werden, in Zukunft in Versuchung sein, danach zu fragen.
Ronan Manly
BullionStar