Die Russen sollten mit einem Einkaufsnetz statt Koffer( und einem dreckigen Arsch ?)nach Europa einreisen. Das ist praktisch ein Einreiseverbot. Pass-Diskriminierung oder Europäischer Rassismus von Ursula?

12. September 2023 Aus Von Boudicca

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https://finance.ec.europa.eu/select-language?destination=/node/1

russische Staatsbürger mit EU-Visum künftig ohne Koffer, Mobiltelefon und Laptop in die Europäische Union einreisen müssten, wenn sie die Gefahr vermeiden wollen, dass diese Dinge beschlagnahmt werden.

Am 8. September veröffentlichte (EN) die Europäische Kommission auf ihrer offiziellen Website einen Kommentar unter „Konsolidierte Liste der am häufigsten gestellten Fragen zur Anwendung der Verordnung Nr. 833/2014 des Europäischen Rates und der Verordnung Nr. 269/2014“ im Abschnitt „Einfuhr, Erwerb und Beförderung von Embargowaren“ (in Bezug auf die Artikel 3g, 3i und 3o der Verordnung Nr. 833/2014).

Artikel 3i verbietet dem Kommentar zufolge den Erwerb, die Einfuhr oder die Beförderung von Gütern, die im Anhang XXI der Verordnung aufgeführt sind, wenn sie ihr Ursprungsland in Russland haben oder aus dem Hoheitsgebiet Russlands eingeführt werden. Der 14-seitige Anhang enthält eine umfangreiche Liste verbotener Güter, darunter Kraftfahrzeuge für die Beförderung von weniger als zehn Personen (CN 8703) sowie Traktoren, Hubschrauber und Flugzeuge, einschließlich Satelliten.  Zu den Waren, die von Beschlagnahmung betroffen sein könnten, gehören auch Kosmetika (CN 3304), Reisekoffer (4202), Laptops (8471) und Mobiltelefone (8517), was bei vollständiger Umsetzung einem faktischen Reiseverbot gleichkäme.

In Anhang XXI sind außerdem aufgeführt: Waren aus Leder und Pelz,- Halbedelsteine und Edelsteine, Toilettenpapier, Shampoos, Zahnpasta, Anhänger und Sattelanhänger für den Transport von Waren, Jachten, Kameras und zahlreiche Gebrauchsgegenstände.

Die Europäische Kommission hat keine neuen Sanktionsbeschränkungen mit einem Verbot von Waren für den persönlichen Gebrauch erlassen, sondern lediglich Klarstellungen zu den zuvor erlassenen Rechtsvorschriften vorgenommen.

Die Klarstellung der Europäischen Kommission trägt erläuternden Charakter. Die Umsetzung der Bestimmungen der EU-Verordnung und die Kontrolle ihrer Einhaltung obliegt den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die ihre eigenen Rechtsakte erlassen sollten, in denen die entsprechenden Beschränkungen eindeutig festgelegt sind.