🔥 Abstimmung über neues Infektionsschutzgesetz: Regierung drückt aufs Tempo – die Opposition warnt vor einem “Ermächtigungsgesetz” WIR WERDEN ERLEBEN ob DEMOKRATIE und Rechtstaatlichkeit oder DIKTATUER mehr in den VORDERGRUND rückt..?? 🔥

18. November 2020 0 Von DieVolleWahrheit

Aktualisiert am 18. November 2020, 12:00 Uhr

Im Eiltempo will die Regierung das neue Infektionsschutzgesetz wirksam werden lassen. Dazu kommt sogar der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Bei den Gegnern der Corona-Politik sorgt das für Empörung. Auch aus der Opposition kommt scharfe Kritik.

Im Schnellverfahren soll die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes an diesem Mittwoch durch Bundestag und Bundesrat gehen. Ziel der Änderung ist es vor allem, bislang von der Regierung per Verordnung erlassene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gesetzlich zu untermauern und damit mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Um 12:00 Uhr wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beraten und anschließend abstimmen. Der Bundesrat wird dann um 15:00 Uhr in einer Sondersitzung ebenfalls darüber entscheiden.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Gesetz möglicherweise noch am selben Tag ausfertigen, so dass es in Kraft treten kann.

Gegner der staatlichen Corona-Politik haben zu Protesten aufgerufen. Das Bundesinnenministerium ließ Kundgebungen direkt am Bundestag und am Bundesrat im sogenannten befriedeten Bezirk aber nicht zu. Angemeldet waren Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen jedoch auch andernorts in Berlin. Die Polizei bereitete sich auf einen größeren Einsatz vor.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Gleich zu Beginn im Frühjahr wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann.

Der Bundestag tat dies damals umgehend und gab damit dem Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig. Der Zustand der epidemischen Lage gilt bis heute – der Bundestag kann sie aber jederzeit beenden.

Maßnahmenkatalog soll durch Gesetz festgeschrieben werden

Mit der Gesetzesnovelle wird nun unter anderem ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt. Er listet im Detail auf, welche Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und zuständigen Behörden zum Eindämmen der Pandemie verordnet werden können.

Dazu zählen: Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Beschränken oder Untersagen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen, das Schließen von Geschäften oder das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Im wesentlichen handelt es sich um die Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten.

Vorgaben für Grundrechtseingriffe werden spezifiziert

In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, dass auf dem Verordnungsweg auf unabsehbare Zeit in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. Nun wird vorgeschrieben, dass solche Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen sind.

Ihre Geltungsdauer soll grundsätzlich vier Wochen betragen. Sie kann aber verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Neue praktische Maßnahmen sollen kommen

Vorgesehen sind unter anderem neue Regeln bei Verdienstausfällen. So sollen Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert und erweitert werden, die wegen einer Kinder-Betreuung nicht arbeiten können.

Wer eine “vermeidbare Reise” in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen für eine nach Rückkehr nötige Quarantäne keine Entschädigung für Verdienstausfall bekommen.

Der Bund soll regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben. Krankenhäuser, die Operationen aussetzen, sollen einen finanziellen Ausgleich bekommen.

Opposition will Entwurf nicht absegnen

Die Opposition hält auch die neuen Regelungen für noch nicht bestimmt genug und daher verfassungsrechtlich fragwürdig. Ihr fehlen auch stärkere Beteiligungsrechte der Parlamente. Und sie kritisiert das schnelle Tempo, in dem das Gesetz beschlossen werden soll.

Der Gesetzentwurf der Regierung schreibe die Konzentration der Entscheidungsmacht im Hause von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fort, sagte Linke-Chefin Katja Kipping am Dienstag.

Die Linke will dem Entwurf laut Fraktionschef Dietmar Bartsch nicht zustimmen. Auch die FDP hat dies angekündigt. “Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu groß“, sagte Fraktionschef Christian Lindner.

Kritik von Gegnern der Corona-Politik

Die Kritik von Gegnern der staatlichen Corona-Politik gipfelt in dem Vorwurf, die Novelle sei ein “Ermächtigungsgesetz”. Die Demokratie werde damit außer Kraft gesetzt, der Weg in die Diktatur eingeschlagen.

Die Gegner spielen damit auf das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 an, mit dem sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Adolf Hitler übertragen hatte. Diesen Vergleich wies unter anderem Außenminister Heiko Maas (SPD) per Twitter strikt zurück. 👿 WAS ENTSPRICHT DER WAHRHEIT.??

“Völlig unabhängig davon, ob man sie für richtig hält: Die Coronamaßnahmen, die wir beschließen, haben nichts mit dem Ermächtigungsgesetz zu tun. Wer so infame Vergleiche anstellt, verhöhnt die Opfer des Nationalsozialismus und zeigt, dass er aus der Geschichte nichts lernt.”

https://web.de/magazine/news/coronavirus/abstimmung-infektionsschutzgesetz-regierung-drueckt-aufs-tempo-opposition-warnt-35273704