🔥🔥Abgeordneter verheimlichte jahrelang Nebeneinkünfte – mit dem Wissen des Bundestages. 🔥🔥 Der Bundestagsverwaltung waren die Verstöße Straubingers seit jeher bekannt, 🔥 Zahl der groben Verstöße nimmt zu. 🔥STRAFEN MÜSSEN VIEL HÖHER SEIN, damit wieder Rechtsstaatlichkeit hergestellt wird.🔥🔥

25. Mai 2020 0 Von DieVolleWahrheit

   🔥🔥 Ein Ordnungsgeld ist die schärfste Sanktion bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflichten und kann bis zu einer halben Jahresdiät betragen (ca. 60.000 Euro), es wurde aber überhaupt erst ein einziges Mal verhängt: Weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit vor der Öffentlichkeit geheim hielt, musste die CDU-Abgeordnete Karin Strenz vergangenes Jahr 20.000 Euro Strafe zahlen 🔥🔥
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,©Tobias Koch / CC BY-SA-3.0immer wieder hat ein einflussreicher Abgeordneter gegen geltende Transparenzvorschriften verstoßen – mit dem Wissen des Bundestags.Max Straubinger (CSU; Foto), ehemals stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, hat die Öffentlichkeit über etliche Zahlungseingänge aus seinen Nebentätigkeiten teils jahrelang im Unklaren gelassen.Seit 2011 meldete der CSU-Politiker Nebeneinkünfte verspätet, in einigen Fällen überschritt er die Fristen um mehrere Jahre. In dieser Zeit kassierte Straubinger mehr als 700.000 Euro brutto neben seinem Abgeordnetenmandat – unter anderem als Generalvertreter der Allianz-Versicherung.Zur Einordnung: Einkünfte aus Nebentätigkeiten müssen dem Bundestagspräsidenten innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Das besagt das Abgeordnetengesetz.Der Bundestagsverwaltung waren die Verstöße Straubingers seit jeher bekannt, dennoch beließ sie es all die Jahre offenbar bei bloßen Hinweisschreiben an den Abgeordneten. Straubinger allerdings zeigte sich davon unbeeindruckt: Seine Verstöße hielten an.Unsere Recherchen decken geheime Zuverdienste auf und bringen Abgeordnete, die gegen die Offenlegungspflichten verstoßen, in Erklärungsnot. So erzeugen wir wichtigen öffentlichen Druck. Bitte ermöglichen Sie weitere Recherchen mit einer abgeordnetenwatch.de-Förderung (schon ab 5 Euro im Monat und steuerlich absetzbar).Zahl der groben Verstöße nimmt zuBundestagspräsident Schäuble und dessen Stellvertreter:innen ist es jetzt anscheinend doch zu bunt geworden. Sie stellten die zahlreichen Verstöße Straubingers in einer Drucksache nun formal fest. Das kommt einer öffentlichen Rüge des Abgeordneten gleich, hat allerdings zunächst keine weiteren Konsequenzen.Warum die Bundestagsverwaltung die Verstöße all die Jahre hinnahm und ob Straubinger nun mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, ist noch vollkommen unklar. Entsprechende abgeordnetenwatch.de-Anfragen ließ die Bundestagsverwaltung bisher unbeantwortet.Ein Ordnungsgeld ist die schärfste Sanktion bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflichten und kann bis zu einer halben Jahresdiät betragen (ca. 60.000 Euro), es wurde aber überhaupt erst ein einziges Mal verhängt: Weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit vor der Öffentlichkeit geheim hielt, musste die CDU-Abgeordnete Karin Strenz vergangenes Jahr 20.000 Euro Strafe zahlen. abgeordnetenwatch.de-Recherchen hatten diesen brisanten Verstoß gegen die Offenlegungspflichten zuvor nachgewiesen.Dass Abgeordnete die Transparenzpflichten bei ihren Nebeneinkünften verletzten, kommt immer wieder vor. Unsere neuesten Recherchen zeigen, dass die Zahl der groben Verstöße durch Abgeordnete in den vergangenen Jahren sogar stark zugenommen hat.   Durch Nebeneinkünfte entstehen teils eklatante Interessenkonflikte – während Abgeordnete im Zweitjob zuweilen Einkünfte beziehen, die ihre Abgeordnetendiät um ein Vielfaches übersteigen, treffen sie als Politiker:innen manchmal Entscheidungen, die ihre Geldgeber:innen direkt oder indirekt betreffen.Wenn es für das Verheimlichen von Nebentätigkeiten dann nicht einmal spürbaren Strafen gibt, ist das so etwas wie ein Freifahrtschein zum Täuschen. Das wollen wir nicht hinnehmen!Deswegen wird abgeordnetenwatch  aktiv – Das tun wir so:Interessenkonflikte und Abhängigkeiten sichtbar machen: Unsere Recherchen bringen problematische Fälle von Nebentätigkeiten ans Licht und konfrontieren Abgeordnete und Geldgeber:innen mit den Zahlungen. So haben wir beispielsweise in dem oben beschriebenen Fall der CDU-Abgeordneten Karin Strenz nachgewiesen, dass sie massiv gegen die Offenlegungspflichten verstoßen hatte.Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken: Wenn es nötig ist, ziehen wir dafür auch vor Gericht. Weil der Bundestag vor uns geheim halten will, wie oft Abgeordnete gegen die Transparenzpflichten bei Nebentätigkeiten verstoßen haben, klagen wir zurzeit auch in dieser wichtigen Angelegenheit.Strengere Transparenzregeln durchsetzen: Wir machen uns in Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern, der Presse und in der Öffentlichkeit dafür stark, dass es strengere Transparenzpflichten bei den Zuverdiensten gibt. Als Konsequenz aus unseren Recherchen zu den horrenden Nebeneinkünften des ehemaligen Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück (SPD) wurden die Offenlegungspflichten bei den Nebeneinkünften bereits verschärft.