🔥 Ist es das was Deutschland möchte.??? 🔥 „Er empfand das als Sünde“ 🔥

15. April 2021 Aus Von DieVolleWahrheit
  • VON STEFAN LOCKE, DRESDEN
  • -AKTUALISIERT AM 12.04.2021-16:37
Der Angeklagte Abdullah A. am Montag im Gerichtssaal in Dresden.

Vor dem Oberlandesgericht muss sich ein Syrer verantworten. Er soll im Oktober zwei Touristen angegriffen haben, die sich an den Händen hielten. Der Angeklagte macht keine Angaben – dafür berichtet der Gutachter.

Am Abend des 4. Oktober vergangenen Jahres haben gut ein halbes Dutzend Menschen im Dresdner Zentrum viel Glück gehabt. Es war ein warmer, sonniger Herbsttag, und die Restaurants waren geöffnet, als Abdullah A., ein damals 20 Jahre alter Flüchtling aus Aleppo in Syrien, über den Neumarkt streifte und nach „passenden“ Opfern gesucht haben soll. In seinem Gürtel habe A. links und rechts je ein Messer stecken gehabt, um „Ungläubige“ zu töten, berichtet der Gutachter dem Gericht.

Den ganzen Tag über habe A. darüber nachgedacht, wie er diesen Plan am besten umsetzen könne, und immer wieder auch die  seiner Meinung nach  passende Koran-Sure gelesen, die lautet: „Bekämpft auf dem Weg Gottes diejenigen, die euch bekämpfen, aber seid nicht die Aggressoren.“ Was genau könnte sie in seiner Lage bedeuten? So schildert es am Montag der Mediziner und forensische Psychiater Norbert Leygraf, der im März an zwei Tagen über viele Stunden mit Abdullah A. in Untersuchungshaft gesprochen und im Anschluss ein Gutachten angefertigt hat.

Abdullah A. habe großen Redebedarf gehabt, berichtet Leygraf am Montag im Dresdner Gerichtssaal. „Ich hatte den Eindruck, dass er das alles mal jemanden mitteilen wollte.“ Immer wieder habe er A. unterbrechen müssen, weil er mit dem Mitschreiben gar nicht hinterhergekommen sei. Während er dem Gericht berichtet, sitzt der Angeklagte schräg hinter ihm. A. sieht jünger aus als 21 Jahre, die er inzwischen ist. Seine Jeans hat er bis zu den Knien aufgekrempelt und trägt einen olivgrünen Parka mit großer Kapuze.

  • Hass auf Ungläubige und Homosexuelle

 Mit seinem schwarzen Wuschelkopf und dem zarten Oberlippenbart könnte man ihn für ein Mitglied einer Boyband halten, doch das hier ist der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden und A. der Angeklagte. Er sitzt gefesselt an Händen und Füßen zwischen Verteidiger und Dolmetscher und zeigt keinerlei Gesichtsregung – nur ab und an fährt er sich mit der rechten Hand durch die Haare, wobei die gefesselte linke stets mit nach oben kommt. Nein, sein Mandant wolle nichts sagen, sondern sich schweigend verteidigen, antwortete der Anwalt auf die Frage des Richters. Später wird er noch mitteilen, dass A. das „irdische Gericht“ nicht anerkenne.

Nur wenige Minuten brauchte zuvor ein Vertreter des Generalbundesanwalts, um die Anklage zu verlesen. A. werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er habe an jenem 4. Oktober „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ einen Menschen getötet und einen weiteren schwer verletzt. Es ist die Quintessenz der „Überlegungen“, die A. an jenem Tag anstellte.

Auch das Tatmotiv spricht der Bundesanwalt unumwunden aus: A. habe aus Hass auf Ungläubige und Homosexuelle gehandelt. „Er empfand das als Sünde und wollte sie dafür bestrafen.“ Hinterrücks habe er die beiden Männer angegriffen, zuerst mit dem großen Messer mit der 21 Zentimeter langen Klinge „mit hoher Kraft“ so auf einen der Männer eingestochen, dass es den Körper fast vollständig durchdrang und der Griff abbrach. Dann habe er dessen Partner das kleinere Messer mit der 14 Zentimeter langen Klinge knapp zehn Zentimeter in den Körper gerammt. Die Angegriffenen seien zu Boden gegangen und hätten sich mit den Füßen gewehrt, woraufhin A. auch auf Beine und Füße eingestochen habe und dann geflohen sei.

Nach dem Abendgebet ins Dresdner Zentrum

Einer der Männer erlag kurz darauf im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen, sein Partner überlebte knapp. Beide, 53 und 55 Jahre alt, waren ein Paar, sie stammten aus Köln und Krefeld, und weilten als Touristen in der Stadt. An jenem Abend waren sie auf dem Rückweg von einem Restaurant in ihr Hotel, als A. auf sie getroffen sei. Der Syrer habe seine Wohnung an jenem Sonntag erst spät am Nachmittag verlassen, schildert der Gutachter in der Beweisaufnahme, was A. ihm in der Haft erzählte. Er habe die Messer mitgenommen, in einer Moschee das Abendgebet abgehalten, sei dann mit der Straßenbahn ins Zentrum gefahren und dort umhergestreift.

Zunächst habe er zwei Männer und eine Frau als Opfer auserkoren, aber sich dann an die Sure erinnert, wonach man nicht als Aggressor auftreten und Frauen und alte Menschen nicht angreifen dürfe. Danach sei er mehreren einzelnen Personen und schließlich zwei Männern gefolgt, die jedoch bald getrennter Wege gegangen seien. Gegen 21 Uhr sei er dann zwei Männern begegnet, die eng beieinander liefen und sich an den Händen hielten. Er habe sie beobachtet, überholt und nochmal überlegt, ob es richtig sei, was er vorhabe. Dann habe er sie passieren lassen, die Messer gezückt und angegriffen. Das Blut habe sofort gespritzt.

Er habe mehrmals nach dem Motiv gefragt, sagte Gutachter Leygraf. Der Angeklagte habe gesagt, dass Homosexualität eine Sünde sei. Homosexuelle seien „Feinde Gottes“, sie müssten bekämpft und getötet werden. Deshalb habe er sie gezielt ausgesucht. Dass er danach geflohen war, sei nicht geplant gewesen. Er habe eigentlich stehen bleiben, gegen weitere „Ungläubige“ kämpfen und als Märtyrer sterben wollen. Warum er das nicht getan habe, will der Richter vom Gutachter wissen. „Ich war nicht stark genug mit den Messern, ich habe zwar zugestochen, aber war nicht richtig mit dem Herzen dabei“, habe A. diesem geantwortet.

„Sehr ernst, nachdenklich und selbstkritisch“

Er hätte nicht eigenmächtig handeln sollen, sondern vorher die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) konsultieren müssen und sei „leider“ nicht richtig bei der Sache gewesen, habe aber in den folgenden Tagen über die Tat nachgedacht und sei zu dem Schluss gekommen, dass er sich nun auf größere Taten vorbereiten und nach Syrien zurückkehren müsse. Im Gerichtssaal herrscht atemlose Stille. Ein so umfassendes Geständnis, eine so detaillierte Schilderung des Motivs und der Gedankenwelt eines Täters hört man nur selten.

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Leygraf stuft A. als überaus glaubwürdig ein. Er sei während der Exploration „freundlich und zugewandt“ gewesen, habe in Bezug auf die Tat sehr ernst, nachdenklich und auch selbstkritisch gewirkt; letzteres freilich nur in der Hinsicht, dass er seinen Plan nicht vollständig habe verwirklichen können. Zum Teil widersprüchliche Darstellungen gebe es jedoch in A.‘s Schilderungen seiner Lebensgeschichte und der Flucht nach Europa.

Als gesichert gilt, dass A. im Jahr 2015 über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland kam und sich hier schnell radikalisierte. Aufgewachsen ist er in Aleppo in einem alevitischen Elternhaus als drittes von neun Geschwistern. Die Familie sei nicht sonderlich religiös, auch habe A. sich in Syrien nicht an Gebete und Fastenzeit gehalten, sondern beides erst nach seiner Ankunft in Deutschland sehr ernstgenommen. A. sei in ärmlichen Verhältnissen großgeworden. Der Vater habe eine kleine Baufirma gehabt, diese aber wegen eines Unfalls aufgeben müssen. Danach sei die Mutter arbeiten gegangen, während A. gemeinsam mit dem Vater Benzin und Diesel verkauft und dabei die Nachtschichten übernommen habe.

Probleme in der Schule

In der Schule habe er Schwierigkeiten mit dem Lernen, aber auch mit seinen Mitschülern gehabt. Als er die sechste Klasse besuchte, kam der Krieg. Er habe Tote und schwer Verletzte gesehen, „schlimme Bilder“, fühle sich aber nicht traumatisiert. Neben dem Mineralölhandel hielt er sich mit Diebstahl von Lebensmitteln über Wasser, habe mehrfach im Gefängnis gesessen, sei gefoltert worden und habe einen Suizidversuch unternommen.

Mit 14 Jahren sei er mehrfach in die Türkei gereist, wo eine seiner älteren Schwestern mit ihrer Familie lebt. 2015 dann hätten ihn die Eltern nach Europa geschickt. „Komm nicht zurück ohne eine Kiste voll Dollar!“, soll der Vater ihm gesagt haben. A.‘s erste Station in Deutschland war ein Minderjährigen-Heim in München, aus dem er „wegen der vielen Regeln“, die dort galten, floh, von der Polizei aufgegriffen wurde und schließlich in Sachsen landete. Dort kam es vielfach zu Auseinandersetzungen mit anderen Flüchtlingen, insbesondere mit Afghanen und Christen. A. wurde deshalb mehrfach verlegt und beschloss dann, sich zwei Jahre älter zu machen, um nicht mehr in Heimen für Minderjährige unterzukommen. Merkwürdigerweise ging der Plan auf, und er bezog, nachdem er wegen ungebührlichen Verhaltens abermals aus einem Flüchtlingsheim geworfen worden war, schließlich eine Wohnung in Dresden.

Dort begann eine „Karriere“ als Intensivtäter. Bereits von 2016 an hatte sich A. radikalisiert, doch die Sicherheitsbehörden hatten ihn bereits auf dem Schirm. Allein in seiner Wohnung habe er viel im Internet gesurft. Die Nacht sei zum Tage und der Tag zur Nacht geworden, habe er Leygraf erzählt. Zum Deutschunterricht sei er kaum noch gegangen, sondern sei süchtig nach seinem Handy gewesen. Er habe gesehen, wie gut es den Leuten in Deutschland ginge und wie arm es anderswo auf der Welt zugehe. „Er wollte wissen, zu wem er gehöre, was er sei und warum es so viel Ungerechtigkeit gebe“, sagt Leygraf. Ungewöhnlich freimütig habe A. auch über seine Sexualität gesprochen. Er habe noch nie mit einer Frau geschlafen, aber sehr viel zu Filmen im Internet masturbiert, was er als Sünde ansehe. Er habe sich unrein gefühlt und auch deshalb ein Selbstmordattentat begehen wollen.

Im Gefängnis griff er andere an

Die überbordenden Probleme mit sich selbst mündeten offenbar in einer zunehmenden Radikalisierung. A. habe sich dem „Islamischen Staat“ anschließen und in Deutschland mit Sprengstoffgürteln Anschläge gegen „Ungläubige“ begehen wollen, heißt es in einem Urteil aus dem Jahr 2018, als er wegen der Planung einer schweren Gewalttat, Werbens für den IS und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Er hatte im Internet immer wieder einschlägige Seiten besucht und Bauanleitungen und Bauteile für Sprengvorrichtungen bestellt.

Die Haftzeit saß er nicht nur komplett ab, es kamen auch noch vier Monate oben drauf, weil er im Gefängnis mehrfach Mitgefangene und Justizvollzugsbeamte angegriffen hatte. Die Anstaltspsychologen aber auch die Nichtregierungsorganisation „Violence Prevention Network“ schätzten A. auch zum Haftende als gefährlich ein. Unter zahlreichen Auflagen kam er Ende September 2020 frei und zog in eine Unterkunft nach Dresden. Die Behörden hatten ihm da schon den Aufenthaltsstatus entzogen; er hätte eigentlich abgeschoben werden sollen, doch Abschiebungen auch für Straftäter nach Syrien waren damals ausgesetzt.

A. wurde überwacht

Was dann passierte, ist nur schwer zu verstehen. A. hatte Bewährungshelfer, musste sich drei Mal in der Woche bei der Polizei melden, er durfte keine gefährlichen Gegenstände bei sich tragen und wurde überwacht. Letzteres jedoch vor allem in Bezug auf seinen Umgang, weil die Behörden einen Anschluss an radikale Islamisten verhindern wollten. Dass A. selber inzwischen ein radikaler Islamist war, und auch die Haftzeit daran nichts geändert hatte, war allen Beteiligten bewusst.

Wie er unter diesen Umständen jedoch zwei Tage nach seiner Entlassung in ein Dresdner Geschäft gehen und neben einem Gebetsteppich zwei Messersets mit je drei und zwei Messern erwerben konnte, ist ein Rätsel. Gegenüber dem Gutachter äußerte er, dass er gezielt so viele Messer gekauft habe, um mehr Ungläubige zu töten. Am dritten Tag nach der Haft bekam er dem Gutachter zufolge noch Besuch von einem Cousin und telefonierte mit seiner Mutter. Tags darauf las er noch einmal die Sure, wonach Ungläubige zu töten seien und fuhr in die Stadt.

Zwei Wochen später war er anhand zahlreicher DNA-Spuren identifiziert und wurde verhaftet. Er habe nichts Falsches getan, im Gegenteil: Es sei richtig gewesen, zu töten, habe er gegenüber dem Gutachter gesagt. Ob er es wieder tun würde? Nein, habe er gesagt, heute würde er sich beraten lassen und einen Plan machen, um es „richtig geschehen“ zu lassen. Mit einem Urteil wird noch im Frühjahr gerechnet.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/angriff-auf-schwules-paar-angeklagter-empfand-das-wohl-als-suende-17289626.html